Verordnung von Physiotherapie, Rehasport und Funktionstraining
Bei vorhandener medizinischer Indikation kann ich gern bei Ihnen Physiotherapie wie Krankengymnastik oder Manuelle Therapie verordnen.
Laut Wirtschaftlichkeitsgebot muss diese Versorgung ausreichend und zweckmäßig sein, darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss wirtschaftlich erbracht werden.
Falls ärztlich notwendig, besteht auch die Möglichkeit, Rehasport oder Funktionstraining zu verordnen.